Einstweilige Verfügungen sind ein beliebtes juristisches Mittel, um u.a. gegen nicht genehme Meinungen vorzugehen.
Ob die Volkssolidarität Leipzig das auch so sah wissen wir nicht, jedenfalls strengte sie eine solche Verfügung gegen das Sozialforum Leipzig an.
In der Verhandlung vom 08.07.2015 am Landgericht Leipzig wollte die Richterin der Argumentation der Volkssolidarität Leipzig allerding nicht folgen.
In der Urteilsbegründung attestierte sie den Aussagen des als Zeugen vernommenen Personalleiters der Volksolidarität Widersprüchlichkeit und bewertete das Recht auf Meinungsfreiheit höher als die Unternehmensrechte, zumal dem Sozialforum als Beklagtem bzw. den Beschäftigten um deren Äußerungen es eigentlich ging, keine falsche Tatsachenbehauptung nachgewiesen werden könne.
Kurz gesagt: Wer bei der Wahrheit bleibt, der soll diese auch sagen dürfen!
So sehen wir Nichtjuristen das auch. Natürlich ist das ein Erfolg, zu dem nicht zuletzt auch ehemalige Beschäftigte der Volksolidarität durch ihr Auftreten als Zeuge oder der umfangreichen Zuarbeit beigetragen haben. Sie übten das, was der Kläger im Namen trägt – Solidarität.
Herzlichen Dank an alle Unterstützer!