Gleichbehandlung bei der Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.?

Neuester Fall, der uns bekannt geworden ist:

Einer jetzt noch krankgeschriebenen Mitarbeiterin wird schon eine Eingliederung für die Zeit nach ihrer Krankheit angeboten und bei einer anderen Mitarbeiterin wird die Wiedereingliederung verweigert!

Ein LAG Urteil (Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.07.2011 – 8 Sa 726/11) sagt auch hierzu:
Zitat:  „Leitsatz 3. Zu den gebotenen Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2
SGB IX gehört auch die Durchführung einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Wiedereingliederung. Die frühere Auffassung, dem Arbeitgeber stehe die Entscheidung hierüber frei, ist
nach Einführung des § 84 SGB IX überholt. Im Weigerungsfall kommen Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gemäß § 280 BGB, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 84 Abs. 2 SGB IX in Betracht.“

Die Frage ist hier:
Wie vereinbaren bzw. befolgen Geschäftsführung (Leitung) des Standverbandes Leipzig e.V. ihr eigenes Leitbild, wenn sie Ihre Mitglieder bzw. Angestellten nicht gleichbehandelt?
Zitat aus dem Leitbild des Volkssolidarität Bundesverband e.V. Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung
vom 14. November 2014 und der Satzung des Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V. und
Beschluss der Stadtdelegiertenversammlung
vom 20. September 2014:
„Miteinander – Füreinander“
„Wir setzen uns für soziale Gerechtigkeit, insbesondere für Verteilungsgerechtigkeit, und einen Sozialstaat ein, der Chancengleichheit gewährleistet und soziale Ausgrenzung verhindert.“

Sollten sich hierbei nicht der Vorstand und seine Vorstandsmitglieder endlich mal Gedanken
machen, bei diesen bisherig bekannten Vorfällen?
Scheint hier der Vorstand nicht zu wissen, dass er für Schäden persönlich haftet?

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… und wieder ein Richterspruch

Einstweilige Verfügungen sind ein beliebtes juristisches Mittel, um u.a. gegen nicht genehme Meinungen vorzugehen.

Ob die Volkssolidarität Leipzig das auch so sah wissen wir nicht, jedenfalls strengte sie eine solche Verfügung gegen das Sozialforum Leipzig an.
In der Verhandlung vom 08.07.2015 am Landgericht Leipzig wollte die Richterin der Argumentation der Volkssolidarität Leipzig allerding nicht folgen.
In der Urteilsbegründung attestierte sie den Aussagen des als Zeugen vernommenen Personalleiters der Volksolidarität Widersprüchlichkeit und bewertete das Recht auf Meinungsfreiheit höher als die Unternehmensrechte, zumal dem Sozialforum als Beklagtem bzw. den Beschäftigten um deren Äußerungen es eigentlich ging, keine falsche Tatsachenbehauptung nachgewiesen werden könne.

Kurz gesagt: Wer bei der Wahrheit bleibt, der soll diese auch sagen dürfen!

So sehen wir Nichtjuristen das auch. Natürlich ist das ein Erfolg, zu dem nicht zuletzt auch ehemalige Beschäftigte der Volksolidarität durch ihr Auftreten als Zeuge oder der umfangreichen Zuarbeit beigetragen haben. Sie übten das, was der Kläger im Namen trägt – Solidarität.

Herzlichen Dank an alle Unterstützer!

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Scheidender Mitarbeiter der Volkssolidarität Leipzig nicht bei Finanzamt abgemeldet

Ein ehemaliger Angestellter im Altenpflegeheim „Sonnenschein“ der Volkssolidarität Leipzig bat uns, den folgenden Vorfall öffentlich zu machen:

„Eigentlich wollte er diese Sache auf sich beruhen lassen, aber aufgrund der unwahren Behauptungen die von Personalchef Sch. in die Welt posaunt werden, findet es dieser ehem. Mitarbeiter, wir nennen ihn mal Herr G., nötig das die Öffentlichkeit erfährt, was Herr Sch. unter Personalführung versteht.
Herr G. trat am 01.02.2015 nach seiner ordentlichen Kündigung bei der Volkssoli zum 31.01.2015 seine neue Arbeitsstelle an. Mitte März erfuhr er von seinem neuen Arbeitgeber, dass beim Finanzamt ein anderer Hauptarbeitgeber geführt ist und sein Lohn nun rückwirkend als Nebenjob versteuert wird. Herrn G. und seiner Familie drohte ein Monat unterm Existenzminimum. Und warum?
Weil die Volksolidarität Leipzig gegen § 39e Abs.4 Satz 5 EStG verstoßen hatte. Herr G. wurde nach Beendigung seiner Tätigkeit nicht beim Finanzamt abgemeldet.
Da ein Telefonat zwischen Gewerkschaftssekretär der FAU und dem Lohnbuchhalter der Volkssolidarität ergebnislos verlaufen war, da dem Lohnbuchhalter dieser Paragraph gänzlich unbekannt war, entschied sich Herr G. aufgrund seiner bedrohten Existenz zur persönlichen Vorsprache.
Angeblich wurde die Abmeldung nicht vorgenommen, da es noch Nachberechnungen geben sollte. Jeder andere Arbeitgeber – und selbst die Volksolidarität Leipzig weiß, bei allen anderen scheidenden Mitarbeitern, dass ein Mitarbeiter trotz Nachberechnungen mit dem Tag des Beschäftigungsendes beim Finanzamt abgemeldet werden muss. Seltsamerweise nur bei einem offensiven Gewerkschaftsmitglied galt dieses nicht. Auch dauerten die Nachberechnungen nicht wie üblich einen Monat, sondern zwei. Erst nach der persönlichen Vorsprache wurde Herr G. dann rückwirkend beim Finanzamt abgemeldet.
Entscheiden Sie selbst, ob es sich um Zufall handelt, das dies bei einem Mitarbeiter geschah der von der Geschäftsführung zu unserem Bündnis gezählt wurde, oder ob es, tja entscheiden sie selbst…“

Daraus ergibt sich die Frage, an welchen Stellen auch nicht oder verspätet abgemeldet wurde.

Namen und Vorgang sind bekannt.

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Kabarettist Burkhard Damrau unterstützt das Bündnis

Der Kabarettist Burkard Damrau schreibt „Ich unterstütze das Bündnis „Rettet die Volkssolidarität!“, weil der Umgang mit den Angestellten – und damit auch mit den zu Pflegenden- bei der Volkssolidarität Leipzig nicht hinnehmbar ist. Darum möchte heute ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dort unter den erschwerten psychischen Bedingungen ihren Dienst versehen, einmal applaudieren.“
Burkhard Damrau ist zur Zeit live in der Pfeffermühle und im Central Kabarett zu sehen. Daneben wird er weiterhinburkhard_02 mit Stücken aus aktuellen Anlässen überraschen. Wir freuen uns aber auch schon darauf, unsere letzten Gesprächsinhalte als wohlgesetzte Seitenhiebe auf der Bühne wieder präsentiert zu bekommen -in der für Burkhard typischen Art.

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Kundgebung „Gute Pflege durch bessere Arbeitsbedingungen“

Die FAU Leipzig hatte zu einer Kundgebung am 25.4.2015 in der Nähe der Geschäftsstelle der Volkssolidarität in der Lützowstraße 11 aufgerufen. Diese Kundgebung wurde vom Bündnis „Rettet die Volkssolidarität!“ unterstützt. Teil nahmen Menschen der FAU Halle und Leipzig, vom Zusammenschluss Pflege am Boden, der AG Betrieb und Gewerkschaft der Linken u.a. teil und hielten Redebeiträge. Neben der Situation in Leipziger Krankenhäusern nahmen die Arbeitsbedingungen bei der Volkssolidarität Leipzig einen besonders großen Raum ein.

Diese Notiz wurde mit freundlicher Genehmigung von der FAU Leipzig übernommen.

Diese teilte auch mit, dass die Vorgänge bei der Volkssolidarität Leipzig  auch Gegenstand von Reden auf 1.Mai-Kundgebungen  in „Mitteldeutschland“ sein wird.

 

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Für bessere Arbeitsbedingungen und gute Pflege