Scheidender Mitarbeiter der Volkssolidarität Leipzig nicht bei Finanzamt abgemeldet

Ein ehemaliger Angestellter im Altenpflegeheim „Sonnenschein“ der Volkssolidarität Leipzig bat uns, den folgenden Vorfall öffentlich zu machen:

„Eigentlich wollte er diese Sache auf sich beruhen lassen, aber aufgrund der unwahren Behauptungen die von Personalchef Sch. in die Welt posaunt werden, findet es dieser ehem. Mitarbeiter, wir nennen ihn mal Herr G., nötig das die Öffentlichkeit erfährt, was Herr Sch. unter Personalführung versteht.
Herr G. trat am 01.02.2015 nach seiner ordentlichen Kündigung bei der Volkssoli zum 31.01.2015 seine neue Arbeitsstelle an. Mitte März erfuhr er von seinem neuen Arbeitgeber, dass beim Finanzamt ein anderer Hauptarbeitgeber geführt ist und sein Lohn nun rückwirkend als Nebenjob versteuert wird. Herrn G. und seiner Familie drohte ein Monat unterm Existenzminimum. Und warum?
Weil die Volksolidarität Leipzig gegen § 39e Abs.4 Satz 5 EStG verstoßen hatte. Herr G. wurde nach Beendigung seiner Tätigkeit nicht beim Finanzamt abgemeldet.
Da ein Telefonat zwischen Gewerkschaftssekretär der FAU und dem Lohnbuchhalter der Volkssolidarität ergebnislos verlaufen war, da dem Lohnbuchhalter dieser Paragraph gänzlich unbekannt war, entschied sich Herr G. aufgrund seiner bedrohten Existenz zur persönlichen Vorsprache.
Angeblich wurde die Abmeldung nicht vorgenommen, da es noch Nachberechnungen geben sollte. Jeder andere Arbeitgeber – und selbst die Volksolidarität Leipzig weiß, bei allen anderen scheidenden Mitarbeitern, dass ein Mitarbeiter trotz Nachberechnungen mit dem Tag des Beschäftigungsendes beim Finanzamt abgemeldet werden muss. Seltsamerweise nur bei einem offensiven Gewerkschaftsmitglied galt dieses nicht. Auch dauerten die Nachberechnungen nicht wie üblich einen Monat, sondern zwei. Erst nach der persönlichen Vorsprache wurde Herr G. dann rückwirkend beim Finanzamt abgemeldet.
Entscheiden Sie selbst, ob es sich um Zufall handelt, das dies bei einem Mitarbeiter geschah der von der Geschäftsführung zu unserem Bündnis gezählt wurde, oder ob es, tja entscheiden sie selbst…“

Daraus ergibt sich die Frage, an welchen Stellen auch nicht oder verspätet abgemeldet wurde.

Namen und Vorgang sind bekannt.

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