Kaffeeverbot ist Luftnummer
Im Vorfeld der Revolution von 1848 wurde der Tabakkonsum in Wien verboten. Die antidemokratische Habsburger Monarchie fürchtete die Zusammenkünfte bei Pfeife und Bier, auf denen demokratische, republikanische und auch sozial fortschrittliche Ideen ausgetauscht wurden.
Im Jahre 2015 erließ Heimleiterin Luft, gegen die bereits einige Strafanzeigen (Nötigung, Urkundenfälschung, Verletzung des Datenschutzes …) gestellt worden sind, im Haus Sonnenschein per „Dienstanweisung“ ein Verbot, Kaffee mit nach draußen zu nehmen. Diese „Dienstanweisung“ ist natürlich ungültig. Erstens gibt es keine dienstliche Begründung, ist daher Willkür. Zweitens kann mit dem Weisungsrecht nicht so weit in die Pausengestaltung eingegriffen werden. Etwas anders läge der Fall, würde es sich um Irish Coffee handeln. Drittens wäre eine solche „Dienstanweisung“ mitbestimmungspflichtig gewesen, da die Ordnung im Betrieb betroffen ist.
Der Wert einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Kaffeeverbot im Pausenraum ginge bei einem Kündigungsschutzverfahren also gegen Null. Dennoch kann es ratsam sein, sofort gegen eine solche Abmahnung vorzugehen, um die Personalakte gar nicht erst damit „verunstalten“ zu lassen.