News 1 zur Volkssolidarität Leipzig

dieser Text wurde uns mit Bitte um Veröffentlichung zugetragen:

Altenpflegeheim Sonnenschein:

Hier wird von einer kommissarisch eingesetzten Wohnbereichsleiterin Urkundenfälschung betrieben, wie uns jetzt bekannt wurde:

Sie hat auf dem Dienstplan mit Bleistift, ohne mit dem Mitarbeiter zu sprechen, Dienste eintragen und radierte Sie nach der Beschwerde des Mitarbeiters wieder raus. (Tatbestand Urkundenfälschung Gem. § 267 StGB).
Sie verlangte von einer Pflegekraft, eine ärztlich abgesetzte Salbe eines Bewohners, einem anderen Bewohner ohne ärztliche Anordnung zu verabreichen. Sie schrieb auf die Verpackung den Namen des Bewohners der keine ärztliche Anordnung für diese Salbe hatte. Die Pflegekraft lehnte die Anweisung der kommissarisch eingesetzten Wohnbereichsleiterin ab und verwies Sie auf die nicht vorhandenen ärztlichen Anordnung. (Tatbestand einer Körperverletzung nach § 223 Körperverletzung des Strafgesetzbuches). Die Pflegekräfte meldeten beide Vorfälle der Pflegedienstleitung und Heimleitung, nach mehrmaligen Nachfragen bei der Pflegedienstleitung passierte jedoch nichts. Im Gegenteil die Beweise wurden beseitigt. Dies sind mutwillige Verstöße die zu ahnden sind.
Hat die Heimleitung hier der Geschäftsstelle und dem Betriebsrat diese Information weiter gegeben? Wir gehen davon aus, dass keine Meldung darüber erfolgte.
Da dies für den Bewohner offensichtlich gefährliche Pflege ist, hätte hier sofort reagiert werden müssen. Diese Handlungsweise lässt den Schluss zu, dass hier Straftaten vertuscht werden sollen.

Hierzu liegen uns Beweise und Zeugenaussagen vor.
Diese Veröffentlichung wurde mit den Zeugen abgesprochen.

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