da habt Ihr wohl was falsch verstanden. Wir wollen eine Umstrukturierung in der Geschäftsleitung, nichht das Versetzen von PflegerInnen und WBL‘n.
Offenbar ist geplant, mutmaßliche aufmüpfige Gruppen zu zerstreuen. (Diesen Fehler hat hat schon Bismark gemacht und so die Sozialdemokratie reichsweit verbreitet.) MitarbeiterInnen kommen also zu Bewohner, Angehörigen und Kollektiven, die sie nicht kennen. Das ganze also eine Maßnahme zur Verschlechterung der Pflege und Erhöhung der Fehlerquote.
Diese Zwangsversetzungen sind ein klarer Verstoß gegen das Maßreglungsverbot nach § 612 a BGB.
Schon mal was von der Unterrichtungs- und Informations- und Anhörungspflicht des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen gehört nach § 99 gehört? Das heißt nicht, dass eine Betriebsrats orsitzende sagt, dass das schon klar geht. Der Betriebrat muss ordungsgemäß tagen, nachdem alle MItglieder alle erforfderlichen Informationen erhalten haben.
Dass man von den Versetzungen von Bewohnern erfährt, bevor die betroffenen Mitarbeiter informiert sind, wäre noch mal ein Thema für sich.
Aber wie sang Otto Reuter
Liebe Volkssolidarität Leipzig,
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