Kategorie-Archiv: Info

News 2 zur Volkssolidarität Leipzig

Altenpflegeheim Sonnenschein,

uns ist bekannt geworden, dass die Heimleitung positive Schreiben von Angehörigen der Bewohner nicht an die Mitarbeiter weiterleitet.
Die Angehörigen hatten in dem Schreiben ausdrücklich darum gebeten dieses an den Wohnbereich weiterzuleiten.
Warum leitete die Heimleitung das Schreiben nicht weiter? Mitarbeiter wären doch froh zu hören wenn Ihre Arbeit positiv beurteilt wird.
Auch wäre es dienlich, um den Krankenstand zu senken.
Oder will die Heimleitung demzufolge wieder nur gegen die Mitarbeiter arbeiten um Ihre eigenen Interessen zu verfolgen? (Was auch immer die sind?)

News 1 zur Volkssolidarität Leipzig

dieser Text wurde uns mit Bitte um Veröffentlichung zugetragen:

Altenpflegeheim Sonnenschein:

Hier wird von einer kommissarisch eingesetzten Wohnbereichsleiterin Urkundenfälschung betrieben, wie uns jetzt bekannt wurde:

Sie hat auf dem Dienstplan mit Bleistift, ohne mit dem Mitarbeiter zu sprechen, Dienste eintragen und radierte Sie nach der Beschwerde des Mitarbeiters wieder raus. (Tatbestand Urkundenfälschung Gem. § 267 StGB).
Sie verlangte von einer Pflegekraft, eine ärztlich abgesetzte Salbe eines Bewohners, einem anderen Bewohner ohne ärztliche Anordnung zu verabreichen. Sie schrieb auf die Verpackung den Namen des Bewohners der keine ärztliche Anordnung für diese Salbe hatte. Die Pflegekraft lehnte die Anweisung der kommissarisch eingesetzten Wohnbereichsleiterin ab und verwies Sie auf die nicht vorhandenen ärztlichen Anordnung. (Tatbestand einer Körperverletzung nach § 223 Körperverletzung des Strafgesetzbuches). Die Pflegekräfte meldeten beide Vorfälle der Pflegedienstleitung und Heimleitung, nach mehrmaligen Nachfragen bei der Pflegedienstleitung passierte jedoch nichts. Im Gegenteil die Beweise wurden beseitigt. Dies sind mutwillige Verstöße die zu ahnden sind.
Hat die Heimleitung hier der Geschäftsstelle und dem Betriebsrat diese Information weiter gegeben? Wir gehen davon aus, dass keine Meldung darüber erfolgte.
Da dies für den Bewohner offensichtlich gefährliche Pflege ist, hätte hier sofort reagiert werden müssen. Diese Handlungsweise lässt den Schluss zu, dass hier Straftaten vertuscht werden sollen.

Hierzu liegen uns Beweise und Zeugenaussagen vor.
Diese Veröffentlichung wurde mit den Zeugen abgesprochen.

Liebe Volkssolidarität Leipzig,

da habt Ihr wohl was falsch verstanden. Wir wollen eine Umstrukturierung in der Geschäftsleitung, nichht das Versetzen von PflegerInnen und WBL‘n.
Offenbar ist geplant, mutmaßliche aufmüpfige Gruppen zu zerstreuen. (Diesen Fehler hat hat schon Bismark gemacht und so die Sozialdemokratie reichsweit verbreitet.) MitarbeiterInnen kommen also zu Bewohner, Angehörigen und Kollektiven, die sie nicht kennen. Das ganze also eine Maßnahme zur Verschlechterung der Pflege und Erhöhung der Fehlerquote.
Diese Zwangsversetzungen sind ein klarer Verstoß gegen das Maßreglungsverbot nach § 612 a BGB.
Schon mal was von der Unterrichtungs- und Informations- und Anhörungspflicht des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen gehört nach § 99 gehört? Das heißt nicht, dass eine Betriebsrats orsitzende sagt, dass das schon klar geht. Der Betriebrat muss ordungsgemäß tagen, nachdem alle MItglieder alle erforfderlichen Informationen erhalten haben.
Dass man von den Versetzungen von Bewohnern erfährt, bevor die betroffenen Mitarbeiter informiert sind, wäre noch mal ein Thema für sich.
Aber wie sang Otto Reuter